Wir helfen Ihnen, sinnvoll zu spenden


Sie wollen spenden
und haben sich vorgestellt, einen Einzelbetrag (ab 5.000 €) oder eine fortlaufende Zuwendung zur Verfügung zu stellen?
Das Gesetz zur weitergehenden steuerlichen Förderung von Stiftungen vom 25.07.2000 bietet die Möglichkeit, für Zuwendungen an private Stiftungen pro Jahr bis zu 20.450 Euro als Sonderausgaben steuermindernd geltend zu machen, und zwar unabhängig von der Höhe des individuellen Jahreseinkommens.
Für die Software AG - Stiftung ist es möglich, insbesondere bei Projekten, die bereits betreut bzw. gefördert werden, Spendendurchläufe zu organisieren und abzuwickeln. So nimmt die Software AG - Stiftung auch Zuwendungen zugunsten des Neubauvorhabens der Werkstatt und des Obenstufengebäudes (Naturwissenschaften) der Eckernförder Waldorfschule an. Die Software AG - Stiftung kommt für solche Aktivitäten in Frage, da sie über eine umfangreiche Organisation und eine fachliche Betreuung durch qualifizierte Projektleiter verfügt. Dadurch wird ein effektiver Einsatz der Spende mit hoher Nachhaltigkeit gewährleistet. Die Software AG - Stiftung erhebt keine Bearbeitungsgebühr und verpflichtet sich, die Zuwendung in voller Höhe der Projektförderung zuzuführen.



Steuerliche Aspekte
Spender (Natürliche Personen nach § 1 EStG) und Körperschaften (§ 1 KStG) können bis zu 20.450 € zusätzlich jährlich steuermindernd als Sonderausgaben geltend machen, wenn der Spendenempfänger eine gemeinnützige Stiftung ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Stiftungen, die Zwecke des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO fördern (z.B. traditionelles Brauchtum, Pflanzenzucht u. ä.). Diese Vergünstigung ergänzt den bisher schon möglichen Sonderausgabenabzug von 5 bzw. 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte.

Beispiel der Steuerersparnis durch Spenden (Zahlen in EUR / 2002):
Jahreseinkommen:     50.000   75.000  

Spende: 10.000   10.000  
Steuerersparnis: 4.267   43%        4.853   49%
Spende: 20.000   20.000  
Steuerersparnis: 8.022   40% 9.707   49%


Je nach Einkommen übernimmt der Staat durch die Steuerersparnis 30 bis 50% der Spende. Der Mindestbetrag für die Durchleitung einer Spende ist 5.000 €. Mit dem Spender wird eine Vereinbarung über die Verwendung getroffen. Er erhält nach Eingang des Geldbetrages auf das Konto der Software AG - Stiftung (Sparkasse Darmstadt BLZ 508 501 50, Kto.-Nr. 686 000) eine entsprechende Spendenbescheinigung, die beim Finanzamt vorgelegt werden kann. Die Software AG - Stiftung überwacht die bestimmungs- und sachgemäße Verwendung der Spende und informiert den Spender über das Projekt und die aktuellen Vorgänge.


Für weitere Informationen oder ein Gespräch kann man sich gerne an die Stiftung wenden:

Wilfried Schneider, Software AG - Stiftung
Am Eichwäldchen 6, 63297 Darmstadt, Tel: (06151) 91665-127, Fax: (06151) 91665-129, eMail: w.schneider@sagst.de


«- Zurück